Revisionen 14.03.1998, 13.05.1998, 04.09.2002
Der TTTV nimmt an möglichst allen überregionalen Veranstaltungen mit je einer kompletten Mannschaft bzw. den qualifizierten StarternInnen unter Berücksichtigung nachstehender Punkte teil:
Der TTTV sorgt für eine entsprechende Betreuung der SportlerInnen wobei für je drei SportlerInnen ein Betreuer gegeben sein soll. Bei einer Veranstaltung in mehreren Hallen ist hierauf auch entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Die bei Entsendungen durch den Verband übernommenen Kosten sind im jeweils gültigen Finanzregulativ festgehalten. Der Vorstand kann zusätzliche an eine Aufbringung von Eigenmitteln gebundene Entsendungen beschließen.